2. Gegen die Verfügung vom 22. Oktober 2020 erhob A._____ mit Schreiben vom 30. Oktober 2020 Einsprache. Er stellte (unter anderem) den Antrag, der Verlust aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit von CHF 11'181.00 sei zum Abzug zuzulassen. 3. Am 25. Mai 2021 fand eine Einspracheverhandlung statt. 4. Mit Entscheid vom 22. Juni 2021 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab. Sie erhöhte das steuerbare Einkommen von CHF 217'967.00 um CHF 4'704.00 auf CHF 222'671.00, gerundet CHF 222'600.00. Der Verlust aus selbständigem Nebenerwerb wurde unverändert nicht gewährt.