Auch diese Information lässt somit keinen eindeutigen Schluss bezüglich der Höhe der Einzahlungen von B._____ zu. Trotz Nachfrage wurden denn auch keine Buchungsbelege eingereicht, welche eine Aufschlüsselung der verbuchten Beträge an den Daten der angeblichen Teilzahlungen ermöglicht hätten.