[* Text abgeschnitten auf der Kopie] -6- Die Rekurrentin hat nur am 11. August 2019 den genannten Betrag von CHF 200.00 erhalten. An den anderen Daten ist jeweils der Eingang eines höheren Betrags ersichtlich. Auch die Quittung weist die von der Rekurrentin angegebenen Teilzahlungen nicht aus, sondern den Gesamtbetrag von CHF 1'000.00. Dieser ist wiederum in der Buchhaltung nicht ersichtlich. Folglich widersprechen sich die eingereichten Unterlagen und auch die Argumentation der Rekurrentin. In der eingereichten Tabelle der Rekurrentin sind zudem die Kunden aufgeführt.