Der Kaufpreis einer Liegenschaft bestimmt sich (unter anderem) nach dem baulichen Zustand im Zeitpunkt des Kaufs. Erfüllt eine Liegenschaft in diesem Zeitpunkt geltende bauliche Vorschriften nicht, ist sie mit einem "Mangel" behaftet, welcher sich preissenkend auswirkt, auch wenn die Liegenschaft im Zeitpunkt ihrer Erstellung alle damals geltenden Bauvorschriften erfüllt hat. Bei den Kosten für die Mängelbehebung handelt es sich um einen privaten Kapitalverlust, welcher nicht von den Einkünften abgezogen werden kann. Daran vermag auch der -6-