3.3. 3.3.1. Es hat sich nach dem Kauf der fraglichen Liegenschaft herausgestellt, dass (unter anderem) der gesamte Innenputz asbesthaltig war (vgl. Einsprache vom 23. Oktober 2019). Die Rekurrenten haben also eine Liegenschaft gekauft, welche sich in einem Zustand befand, der nicht ihren Vorstellungen entsprach. Der effektive Wert der Liegenschaft war als Folge des Asbests im Zeitpunkt des Erwerbs reduziert. Die Asbestsanierung diente daher dazu, der Liegenschaft denjenigen Wert zu geben, den sie nach der Ansicht der Rekurrenten im Zeitpunkt des Erwerbs hätte haben sollen, aber wegen des verdeckten Mangels objektiv nicht hatte.