Die Vertreterin der Rekurrenten beantragt, es seien die Kosten der Asbestsanierung von CHF 57'365.00 als Liegenschaftsunterhalt zum Abzug zuzulassen (vgl. Rechnung vom 27. Juli 2018 der D. AG, S.). 2.2. Die Steuerkommission Q. hat die Kosten für die Asbestsanierung nicht zum Abzug zugelassen, da die Liegenschaft durch die Renovation eine wesentliche Nutzungsausweitung erfahren habe und durch die baulichen Massnahmen einem Neubau mit erheblich höherem Nutzungswert gleichkomme, weshalb eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen sei. Unter diesen Umständen könnten die Kosten für die Asbestsanierung nicht als -4-