2. Gegen die Verfügung vom 15. Oktober 2019 erhob A. mit Schreiben vom 23. Oktober 2019 Einsprache und beantragte, es seien zumindest die Kosten der Asbestsanierung von CHF 57'000.00 als Liegenschaftsunterhalt sowie die Fahrtkosten an das Mastertreffen zum Abzug zuzulassen. 3. Mit Entscheid vom 31. Mai 2021 reduzierte die Steuerkommission Q. in teilweiser Gutheissung der Einsprache das steuerbare Einkommen um CHF 468.00 auf CHF 189'002.00. Der Antrag betreffend Liegenschaftsunterhaltskosten wurde abgewiesen.