"Die geltend gemachten Kosten in der Höhe von CHF 57'365.00 für die -2- Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Mit Verfügung vom 15. Oktober 2019 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2018 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 189'400.00 veranlagt. Die in der Selbstdeklaration geltend gemachten Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 240'918.00 wurden nicht zum Abzug zugelassen.