_ vom 3. 31. Mai 2021 betreffend Kantons- Mit Entscheid undMai vom 31. Gemeindesteuern 2021 re- 2018 duzierte die Steuerkommission Q._____ in teilweiser Gutheissung der Einsprache das steuerbare Einkommen um CHF 468.00 auf CHF 189'002.00. Der Antrag betreffend Liegenschaftsunterhaltskosten wurde abgewiesen.