11. 11.1. Gemäss dem Gutachten entstanden für "Gipser-Malerarbeiten UG Treppe" Kosten von CHF 1'320.00. Es sei "Kalkstein roh" mit "Schwemmputz gestrichen" worden. Daher seien die Kosten vollumfänglich als "wertvermehrend" zu qualifizieren. 11.2. Bezüglich dieser Kosten ist belegmässig nichts aktenkundig. Eine Berücksichtigung als Anlagekosten ist damit ausgeschlossen. 12. Zusammenfassend ist somit in teilweiser Gutheissung des Rekurses der steuerbare Grundstückgewinn von CHF 129'810.00 um CHF 3'500.00 auf CHF 126'310.00 herabzusetzen.