10.2. Die Steuerkommission Q. hat im Einspracheverfahren CHF 500.00 als wertvermehrend qualifiziert (vgl. Einspracheentscheid, S. 4). Dies entspricht (aufgerundet) den von den Rekurrenten im Veranlagungsverfahren geltend gemachten CHF 499.11 (vgl. Aufstellung "Diverse Materialbezüge"), welchen eine detaillierte Auseinandersetzung mit den einzelnen Positionen zugrunde liegt. Eine Erhöhung auf CHF 534.03 ist unter diesen Umständen nicht angebracht. - 10 -