7.2. Bezüglich dieser Kosten ist eine "Quittung" vom "29-8-17" mit den Vermerken "Sanitär, Garten / Umgebung, div. Kleinarbeiten" und "Akonto CHF 6.000" aktenkundig. Sie trägt eine nicht identifizierbare Unterschrift. Es ist daraus weder ersichtlich, welche (Sanitär-/Garten-/Umgebungs-)Arbeiten geleistet wurden, noch von wem diese ausgeführt wurden. Auch auf den aktenkundigen Fotos des Gartens sind keine wertvermehrenden Erneuerungen des Rasens erkennbar. Die Anrechnung eines wertvermehrenden Anteils von einem Viertel ist unter diesen Umständen ausgeschlossen.