5.3.2. Dass die alte Küchenkombination, den Ausführungen im Gutachten entsprechend, im Rahmen der Renovation durch eine qualitativ höherwertige Kombination ersetzt und überdies umfangmässig erweitert wurde, ist belegmässig nicht nachgewiesen. Daher und weil die Gesamtkosten der Küche mit CHF 16'750.00 als moderat zu beurteilen sind, ist davon auszugehen, dass eine zeitgemässe Erneuerung ohne Wechsel in eine "höhere" Klasse stattgefunden hat. Überdies hat die Steuerkommission Q. CHF 350.00 für einen neuen Oberbauschrank (vgl. Ziff. 15 des Gutachtens) als Investition berücksichtigt. Eine Erhöhung des wertvermehrenden Anteils kommt unter den vorliegenden Umständen nicht in Frage.