5.3. 5.3.1. Von der neuen Küche sind sowohl Fotos als auch eine detaillierte Beschreibung des Lieferumfanges aktenkundig. Bezüglich der ersetzten Küche fehlen jedoch jegliche Unterlagen. Es ist daher nicht möglich, aufgrund eines "Vorher/Nachher-Vergleichs" eine sachgerechte Unterscheidung zwischen Liegenschaftsunterhalts- und Investitions- resp. Anlagekosten vorzunehmen.