3.2. Der Vertreter der Rekurrenten beantragt im Rekurs, es seien Aufwendungen von CHF 30'838.00 zu berücksichtigen. Im Folgenden sind die umstrittenen Positionen zu beurteilen. 4. 4.1. Die Rekurrenten haben die über 40 Jahre alte Küche ersetzt (vgl. Schreiben der Rekurrenten vom 5. Juni 2020). Die Kosten beliefen sich auf total -5- CHF 16'750.00 (vgl. "Schlussabrechnung Kücheneinrichtung" der H. AG vom 19. Juli 2017). 4.2. Die Steuerkommission Q. hat einen wertvermehrenden Anteil von CHF 845.00 berücksichtigt. Sie führt dazu das Folgende aus (vgl. Einspracheentscheid, S. 4):