2. Mit Verfügung vom 23. Juli 2020 veranlagte die Steuerkommission Q. A. und B. für einen im Jahr 2019 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 129'810.00 bei einer Besitzesdauer von 3 Jahren und einem Steuersatz von 36 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 46'731.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 668'000.00, ein Erwerbspreis von CHF 520'000.00 sowie Aufwendungen von CHF 18'190.00 zu Grunde.