Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Mit Kaufvertrag vom 2. September 2019 verkauften A. und B. als Gesamteigentümer infolge einfacher Gesellschaft die Liegenschaft Q. / aaa, Einfamilienhaus, Y-Weg 4, sowie die Liegenschaft Q. / bbb, Gartenanlage, Garage, zum Preis von CHF 668'000.00 an E. und F. als Gesamteigentümer infolge einfacher Gesellschaft.