7.2. Die Vorinstanz berechnet den Selbstnutzungsgrad der Ersatzliegenschaft gestützt auf die Mietwerte gemäss Bewertung des Amts für Immobilienbewertung des Kantons A (E. 6.2.2.). Die Vorinstanz kommt auf eine Eigennutzung der Ersatzbeschaffung von 59 % (vgl. Veranlagungsverfügung und Einspracheentscheid): Total Mietwert Eigenmiete: CHF 23'400.00 / 59.1 %; gerundet 59 % Totalwert Mietwert Vermietung: CHF 16'200.00 / 40.9 %; gerundet 41 %