6.4.7. Der Vertreter bringt ferner vor, dass das Obergeschoss der Liegenschaft in R. lediglich vorübergehend vom 1. November 2014 bis 20. Januar 2016 während des Umbaus des Erd- und Obergeschosses vermietet gewesen sei. Dies ist unzutreffend, dauert die Vermietung der Wohnung im Obergeschoss doch bis heute an (E. 6.3.4.). 6.4.8. Der Vertreter macht schliesslich geltend, dass ausschliesslich die Familie des Rekurrenten in der Liegenschaft in R. wohne. Dass diese Behauptung unzutreffend ist, ergibt sich aus den schriftlichen Mietverträgen.