6.4.6. Der Vertreter macht ausserdem geltend, dass ein Umbau in ein Zweifamilienhaus in R. nie stattgefunden habe. Dieses Haus sei nur renoviert worden, da seit 1985 (Erstellungsjahr) keine Renovationen mehr stattgefunden hätten. Ob die Liegenschaft in R. bereits als Zweifamilienhaus erbaut worden war oder zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend umgebaut wurde, ist nicht von Bedeutung. Dass die Liegenschaft in R. spätestens seit dem 24. März 2003 ein Zweifamilienhaus ist, ergibt sich aus der an diesem Tag eröffneten Schätzungsverfügung. Auf die in diesem Zusammenhang beantragte Parteibefragung ist zufolge fehlender Relevanz zu verzichten.