6.4.5. Der Vertreter bringt sodann vor, alleine die Tatsache, dass zwei Küchen in einem Haus existierten, würde ein Haus noch nicht zu einem Zweifamilienhaus machen. Diese Einschätzung mag zutreffen. Allerdings wird vorliegend nicht aufgrund von zwei Küchen in der Liegenschaft in R. auf ein Zweifamilienhaus geschlossen. Vielmehr ergibt sich dies aus den Schätzungsverfügungen und den Mietverträgen. Auf die in diesem Zusammenhang beantragte Parteibefragung ist zufolge fehlender Relevanz zu verzichten.