3.4. Bei den Positionen Verkaufsprovision G. von CHF 2'700.00, Verkaufsprovision H. von CHF 37'500.00, Notar I. von CHF 4'652.00, GB- Amt von CHF 30.00 und Vermessung von CHF 93.00 (insgesamt: CHF 44'975.00; E. 2.4.1.) handelt es sich um Kosten, die mit der Veräusserung des Grundstücks in Q. verbunden sind. Gemäss § 104 Abs. 1 lit. c StG handelt es sich dabei um Aufwendungen, welche – entgegen der Berechnung des Rekurrenten – bei den Anlagekosten und nicht als den Veräusserungserlös mindernde Leistungen zu berücksichtigen sind. Der Verkaufspreis der Liegenschaft in Q. von CHF 1'250'000.00 gilt somit als steuerlich massgeblicher Erlös.