Steuerreduktion infolge Ersatzbeschaffung Vorgenommene Ersatzbeschaffung 694'153.00 Eigennutzung 59 % von 1'176'529.00 Anlagekosten Eigennutzung 100 % -815'241.00 Zwischentotal 0 0 Aufgeschobener Grundstückgewinn 0 0 Steuerbarer Grundstückgewinn 434'759.00 -5- Die Kosten für die Ersatzbeschaffung (Liegenschaft GB R. Nr. aaa) berechnet die Vorinstanz wie folgt (vgl. Veranlagungsverfügung und Einspracheentscheid):