5. Gegen die Verfügung vom 20. Januar 2021 liess A. mit Schreiben vom 8. Februar 2021 (Postaufgabe am 9. Februar 2021) Einsprache erheben und Folgendes beantragen: "1. In Gutheissung der Einsprache sei die angefochtene Verfügung vom 20.01.21 aufzuheben. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." -3- 6. Mit Entscheid vom 16. Juni 2021 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab.