13. Mit Schreiben vom 2. August 2021 stellt A. beim Verwaltungsgericht ein Gesuch um "Revision betreffend des Strafbefehls vom 7. Oktober 2020 des Steueramtes des Kantons Aargau". Mit Schreiben vom 4. August 2021 wurde das Gesuch zur Behandlung an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergeleitet. 14. Mit Eingabe vom 9. August 2021 stellt A. Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege. 15. Das Kantonale Steueramt beantragt die Abweisung des Rekurses (recte: Gesuch um Revision). 16. A. hat keine Replik erstattet. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: