10. Mit Urteil vom 16. März 2021 wurde A. wegen Verletzung von Verfahrenspflichten zu einer Busse von CHF 50.00 verurteilt. Ausserdem hat A. Kosten von CHF 100.00 zu tragen, welche vom KStA zusammen mit der Busse bezogen werden. Überdies hat er die Kosten des Gerichtsverfahrens von insgesamt CHF 200.00 zu bezahlen. 11. Mit Schreiben vom 20. April 2021 erhob A. gegen das Urteil des Spezialverwaltungsgerichts vom 16. März 2021 Beschwerde. 12. Mit Urteil vom 8. Juni 2021 trat das Verwaltungsgericht auf die Beschwerde nicht ein. Auf die dagegen erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 8. Juli 2021 nicht ein.