2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 19. Februar 2021 wurde A. auf den 16. März 2021 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. 8. Mit Schreiben vom 4. März 2021 ersuchte A. um Akteneinsicht. Aufforderungsgemäss stellte das Spezialverwaltungsgericht A. die Kopien der Verfahrensakten mit Schreiben vom 5. März 2021 zu. -3- 9. Mit Schreiben vom 10. März 2021 verzichtete A. auf die Teilnahme an der Verhandlung und ermächtigte das Gericht, ein Urteil in Abwesenheit zu fällen.