3. Gegen die Verfügung vom 19. Mai 2020 erhob A. Einsprache. Er stellte sinngemäss den Antrag, der Eigenmietwert sei zu überprüfen, wobei er auf den Engpass zum Parkplatz und die Notwendigkeit der vorgenommenen Renovationen hinwies. 4. Mit Schreiben vom 2. Juli 2020 äusserte sich das Departement Bau, Verkehr und Umwelt zu Einsprache. 5. Am 2. Oktober 2020 nahm der Schätzer des KStA GS zur Einsprache Stellung. 6. Am 8. Oktober 2020 führte der Schätzer des KStA GS mit A. ein Telefonat. 7. Mit Entscheid vom 6. Juli 2021 wies das KStA GS die Einsprache ab. -3-