9. Da die Steuerkommission Q. wesentliche Untersuchungshandlungen und notwendige Berechnungen unterlassen hat, ist der Einspracheentscheid vom 24. Juni 2021 aufzuheben und die Angelegenheit zur Vornahme weiterer Abklärungen und Fällung eines neuen Entscheides an die Steuerkommission Q. zurückzuweisen.