7.3. Der Rekurrent bringt vor, nebst den bereits erwähnten Kinderunterhaltsbeiträgen von CHF 12'900.00 der Ehefrau die AHV-Kinderrente von monatlich CHF 662.00 zu überweisen (vgl. Schreiben vom 15. Juli 2021, S. 3). Die Steuerkommission Q. hätte abklären müssen, ob dies zutrifft und welchem Elternteil diese als Unterhaltsbeitrag zuzurechnen ist.