Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass mit den Trennwänden keine Erhöhung des Mietertrages angestrebt wurde, sondern weitere Leerstände mit entsprechenden Mietausfällen vermieden werden sollten. Bei der erstmaligen Anschaffung funktionell neuer (nicht energiesparender) Bauteile handelt es sich immer um eine nicht abzugsfähige Investition, auch wenn sie nicht auf die Erzielung von Mehrwert bzw. -6- -ertrag ausgerichtet ist, sondern auf veränderte Marktverhältnisse zurückzuführen ist und lediglich dazu dienen soll, den bisherigen Liegenschaftsertrag zu erhalten bzw. wieder zu erreichen.