"Es handelt sich dabei um Aufwendungen, welche durch die von den neuen Mietern verlangte Büroeinteilung entstanden sind, also klarerweise um Anlagekosten, welche nicht abzugsfähig sind. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass die neuen Mieter die Räumlichkeiten ohne neue Büroeinteilung nicht gemietet hätten." -5-