1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2018. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV). 2. 2.1. Die Rekurrenten sind seit Juli 1985 Eigentümer des ehemaligen C. Gebäudes in Q. Nach dem Auszug der Hauptmieterin per 30. Juni 2017, die zum Teil grossflächige Räume im Erdgeschoss sowie im ersten und zweiten Obergeschoss gemietet hatte, ist der Mietertrag eingebrochen. Da die grossen Flächen nicht mehr vermietbar waren, wurden diese mittels eines Trennwandsystems aus Spanplatten unterteilt (vgl. Rekurs, S. 2).