Umstritten im Rekursverfahren ist nur noch der Verkauf der XY und des XZ. Nicht mehr umstritten sind die weiteren Aufrechnungen. 3. 3.1. Der Rekurrent war im Jahr 2018 mit der Einzelunternehmung D. selbständig erwerbstätig. 3.2. Am tt. Juli 2019 wurde die C. GmbH gegründet. Die C. GmbH hat folgenden Zweck: (…) Der Rekurrent ist einziger Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift. Die erste Jahresrechnung der Gesellschaft umfasste gemäss der für die juristische Person eingereichten Steuererklärung 2019 den Zeitraum tt. Juli 2019 bis 31. Dezember 2019.