7. Das Spezialverwaltungsgericht hat vom Kantonalen Steueramt, Sektion juristische Personen, die Steuerakten 2019 der C. GmbH beigezogen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2018. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).