4. Den Einspracheentscheid vom 30. Juni 2021 (Zustellung am 5. Juli 2021) liess A. mit Rekurs vom 21. Juli 2021 (Postaufgabe 22. Juli 2021) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Er liess folgenden Antrag stellen: "Das steuerbare Einkommen sei von CHF 209'000 um CHF 55'000 auf CHF 154'000 zu reduzieren." Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A. liess eine Replik erstatten. -3-