1. Mit Verfügung vom 20. Oktober 2020 wurde A. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2018 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 219'000.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 219'000.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 87'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 87'000.00) veranlagt. Dabei wurden verschiedene Aufrechnungen zum Einkommen aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit vorgenommen.