7.2.2. Die Einkünfte aus Liegenschaft haben die Rekurrenten in der Deklaration mit CHF 172'097.00 angegeben. Davon entfielen CHF 21'217.00 auf den - 13 - Eigenmietwert des selbstbewohnten Einfamilienhauses in Q. und CHF 150'880.00 (CHF 79'480.00 + CHF 71'400.00) auf die beiden Stockwerkeigentumseinheiten in S. (X-Strasse). In der Einsprache legte der Rekurrent demgegenüber eine Aufstellung mit gesamthaften Mieteinnahmen von CHF 147'840.00 vor. Abgesehen davon, dass diese Aufstellung nie belegt wurde, stimmt die Höhe der Mietzinseinnahmen nicht mit dem deklarierten Betrag von CHF 150'880.00 überein.