In einem Geschäft mit Papeteriewaren, wie es der Rekurrent im Jahr 2014 geführt hat, werden – wie auch vom Rekurrenten bestätigt – Handelswaren auch in bar bezahlt. Es liegt deshalb ein bargeldintensiver Geschäftsbetrieb vor, bei dem die korrekte Führung eines Kassabuchs für die Beurteilung einer ordnungsgemässen Buchführung entscheidend ist.