5.2. Die Rekurrenten haben mit der Steuererklärung Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit von CHF 44'444.00 deklariert. Einen Geschäftsabschluss für das Einzelunternehmen reichten sie zwei Monate nach der Steuererklärung 2014 ein. Entgegen der Deklaration wies dieser Geschäftsabschluss einen Verlust von CHF 41'325.05 aus. Die Angaben der Rekurrenten waren somit widersprüchlich, weshalb sie berechtigterweise zur Einreichung weiterer Unterlagen aufgefordert wurden.