Die gewünschten Korrekturen der Mietzinseinnahmen habe er bereits im Einspracheverfahren verlangt und eine entsprechende Aufstellung eingereicht. Er akzeptiere zwar, dass man die auf Schätzungen basierenden Zahlen des Kontos Kasse nicht anerkenne, verstehe aber nicht, weshalb die übrigen Ausgaben nicht anerkannt würden und ein Gewinn von CHF 50'000.00 angenommen worden sei.