4.2.2. Im Einspracheverfahren verlangte das Gemeindesteueramt Q. mit Schreiben vom 7. September 2020 erneut die Bankunterlagen im Zusammenhang mit den Mietzinseinnahmen ein. Dazu erfolgte mit Schreiben vom 18. November 2020 eine Mahnung. Mit Schreiben des Gemeindesteueramtes Q. vom 9. März 2021 wurden (erneut) der Nachweis der Mietzinseinnahmen, sämtliche Kontoblätter zum Geschäftsabschluss 2014, das Kassabuch 2014 sowie sämtliche Einnahmen- und Ausgabenbelege zur selbständigen Tätigkeit für das Jahr 2014 eingefordert. Auch diese Aufforderung wurde mit Schreiben vom 23. April 2021 gemahnt.