Zudem führte er aus, dass die Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit in der Steuererklärung deshalb nicht korrekt deklariert seien, weil er die Steuererklärung habe einreichen müssen, bevor der Geschäftsabschluss für das Jahr 2014 fertig gestellt worden sei. Die Erstellung des Geschäftsabschlusses für das Jahr 2014 sei ohnehin nur möglich gewesen, indem für das Konto Kasse die -6- Zahlen aus den Vorjahren übernommen worden seien. Eine Kassenführung sei (im 2014) nicht möglich gewesen.