4.2. 4.2.1. Der Rekurrent führte in der Einsprache aus, er sei mit der Veranlagung 2014 nicht einverstanden. Er legte eine Liste mit fünf Mietern und gesamthaften Mieteinnahmen von CHF 147'840.00 vor und stellte in Aussicht, einen Ordner mit Bankunterlagen dazu einzureichen. Zudem führte er aus, dass die Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit in der Steuererklärung deshalb nicht korrekt deklariert seien, weil er die Steuererklärung habe einreichen müssen, bevor der Geschäftsabschluss für das Jahr 2014 fertig gestellt worden sei.