Mit Schreiben vom 29. August 2019 versandte das Gemeindesteueramt eine weitere Aufforderung zur Aktenergänzung an die Rekurrenten. Diese sollten die Kontoblätter zur Buchhaltung 2014, sämtliche Einnahmen- und Ausgabenbelege 2014, das Kassabuch 2014 sowie die Gutschriftsanzeigen bezüglich der Mietzinseinnahmen 2014 einreichen. Diese Aufforderung wurde mit Schreiben vom 24. Oktober 2019 gemahnt.