4. 4.1. 4.1.1. Im Veranlagungsverfahren liess das Gemeindesteueramt Q. den Rekurrenten mit Schreiben vom 20. Februar 2019 eine Vermögensvergleichsrechnung zukommen, aus der ein Einkommensmanko resultierte. Sie verlangte von den Rekurrenten eine Stellungnahme zum Vermögensvergleich sowie eine Erklärung bzw. einen belegmässigen Nachweis zum Einkommensmanko. Zudem forderte sie einen Nachweis der Mietzinseinnahmen mittels Mieterspiegel, Mietverträgen und Gutschriftsanzeigen des Bankkontos ein. Mit Schreiben vom 3. Juni 2019 wurden die Rekurrenten bezüglich dieser Aktenergänzung gemahnt.