Das steuerbare Vermögen der Rekurrenten erhöhte die Steuerkommission Q. von CHF 35'021.00 um CHF 413'916.00 (aufgerechnete Differenzen der Abweichungen zwischen Veranlagung und Deklaration: CHF 3'532.00 + CHF 496'247.00 - CHF 85'863.00 = CHF 413'916.00) auf CHF 448'937.00. 3.3. Die in der Einsprache gestellten Anträge bezüglich Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit und Mieteinnahmen aus Liegenschaften wiederholte der Rekurrent im Rekurs. Die übrigen Abweichungen der Veranlagung von der Deklaration beanstandete der Rekurrent weder im Einspra- che- noch im Rekursverfahren, weshalb darauf nicht weiter einzugehen ist.