Der nachgereichte Geschäftsabschluss der Einzelunternehmung des Rekurrenten, welcher statt des mit der Steuererklärung deklarierten Gewinns von CHF 44'444.00 einen Verlust von CHF 41'325.05 auswies, führte jedoch zu einem deklarierten Einkommen von CHF 40'953.00 (CHF 126'722.00 - CHF 44'444.00 - CHF 41'325.05). Gegenüber diesem (nachträglich) deklarierten steuerbaren Einkommen lag das veranlagte steuerbare Einkommen um CHF 71'631.00 höher.