In der Steuererklärung wurde das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit des Rekurrenten mit CHF 44'444.00 beziffert. Demgegenüber liegt den Vorakten ein offenbar im Rahmen des Veranlagungsverfahrens nachgereichter Geschäftsabschluss 2014 vom 10. September 2018 bei, der für die selbständige Tätigkeit des Rekurrenten einen Verlust von CHF 41'325.05 ausweist. -4- 3.2. Die Steuerkommission Q. veranlagte die Rekurrenten für die Steuerperiode 2014 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 112'584.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 448'937.00. Von der Deklaration der Rekurrenten wich sie dabei in folgenden Punkten ab: