3. Mit Einspracheentscheid vom 16. Juni 2021 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 16. Juni 2021 (Zustellung am 18. Juni 2021) hat A. mit Rekurs vom 18. Juli 2021 (Postaufgabe am 21. Juli 2021) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt sinngemäss den Antrag, der eingereichte Geschäftsabschluss sei als Basis der Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit zu verwenden, wenn auch unter Hinzurechnung von CHF 12'800.00 (Spesen). Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.